File talk:Wappen Preußische Provinzen - Ostpreußen.png

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Wir lesen: "Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei.

Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht, und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen."

Dazu bleibt zu bemerken: Die Bundesrepublik Deutschland, als quasi Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, hat spätestens mit dem 2+4-Vertrag auf die Vertretung der ehemaligen Körperschaft "Ostpreussen" verzichtet. Somit handelt es sich a) nicht mehr um ein amtliches Wappen der Bundesrepublik Deutschland oder einer ihrer Körperschaften. Eine Beschränkung der Verwendung seitens der Bundesrepublik Deutschland kann durch den vorgenannten Vertretungsverzicht nicht mehr wahrgenommen werden. Das vorgenannte Wappen ist somit kein Hoheitszeichen von Teilen oder Körperschaften des öffentlichen Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Eine vertretungsberechtigte Körperschaft für dieses Hoheitszeichen ist aktuell nicht vorhanden oder aktuell nicht handlungsfähig. Daher stellt sich die Frage, ob vorgenanntes Hoheitszeichen herrenlos geworden ist?