Commons talk:Deletion requests/File:Annaberger Bergaltar.jpg

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Wir begrüßen den Löschantrag, da es sich bei dem Foto um eine Abbildung aus dem Innenraum einer unserer Kirchen handelt. Zur Begründung unserer Position hier ein Auszug aus: Urheberrecht in den Kirchen der EKD - Eine Information für Kirchengemeinden, Pfarrer/innen, Kirchenmusiker/innen und Andere... Stand: 1. Dezember 2004 i.d. überarbeiteten Fassung vom 1. März 2006 Herausgeber: Kirchenamt der EKD, Referat für Urheberrecht, Herrenhäuser Str. 12, 30419 Hannover

Stehen Kirchen als Werke der Baukunst unter freiem Himmel an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen, ist alles das, was der Besucher von einem der Allgemeinheit frei zugänglichen Ort ohne besondere Hilfsmittel wahrnehmen kann, gemeinfrei (§ 59 UrhG). Das gilt vornehmlich für die Ansicht. Es dürfen hiervon z.B. Fotos gemacht werden. Was dagegen von der öffentlichen Straße aus nicht einsehbar ist, insbesondere Innenräume, unterfällt nicht der freien Wiedergabe. Aufnahmen in kirchlichen Innenräumen sind oftmals wegen der kunstvollen Altäre und sonstigen Kunstschätzen interessant. Hier ist die freie Wiedergabe ausgeschlossen. Das Fotografieren kann auch für den privaten Gebrauch verboten werden. Fotografien oder Filmaufnahmen in Innenräumen bedürfen der Genehmigung, die an eine Vergütung gebunden werden kann, insbesondere wenn eine über den privaten Gebrauch gehende Nutzung beabsichtigt ist. Darauf, ob die Nutzung kommerzielle oder ideelle Interessen verfolgt, kommt es nicht an. Werden Innenraumaufnahmen gemacht, die für die Produktion einer Postkarte oder eines Kalenders genutzt werden, empfiehlt es sich, einen Vertrag über den Umfang der Nutzung und die Höhe der Vergütung zu schließen. Werden Kunstwerke fotografiert, für die das Urheberrecht noch nicht verjährt ist, muss der Künstler oder die Künstlerin in die Vertragsgestaltung einbezogen werden.

Wir verweisen auch auf die rechtlichen Regelungen im Urheberrechtsgesetz. Dort heißt es im §59 (Werke an Öffentlichen Plätzen): (1) Zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.

Damit ist im Urheberrechtsgesetz klar geregelt: Innenansichten sind geschützt.

Hinsichtlich der Inventarien (z.B. Altargemälde) verweisen wir auf §60 des UrhG (Bildnisse): (1) Zulässig ist die Vervielfältigung sowie die unentgeltliche und nicht zu gewerblichen Zwecken vorgenommene Verbreitung eines Bildnisses durch den Besteller des Bildnisses oder seinen Rechtsnachfolger oder bei einem auf Bestellung geschaffenen Bildnis durch den Abgebildeten oder nach dessen Tod durch seine Angehörigen oder durch einen im Auftrag einer dieser Personen handelnden Dritten. Handelt es sich bei dem Bildnis um ein Werk der bildenden Künste, so ist die Verwertung nur durch Lichtbild zulässig.

Als Rechtsnachfolger ist die Ev.-Luth. Kirchgemeinde Annaberg-Buchholz allein berechtigt über Vervielfältigungen jeglicher Art zu entscheiden.

Aus diesem Grunde möchten wir den Löschantrag unterstützen und darum bitten, das Foto zu entfernen. Vielen Dank im Namen der Kirchgemeinde Annaberg-Buchholz ANA1419

The reasoning is false. The law paragraphs permitting Freedom of Panorama for works protected by copyright do not mean that that medieval works are protected by copyright just because they are inside. What would Jesus do? /Pieter Kuiper (talk) 07:21, 19 January 2009 (UTC)[reply]
Aren't you able to present your reasoning without insulting (What would ...) the other side? --Túrelio (talk) 07:56, 19 January 2009 (UTC)[reply]
Why could it be an insult to ask an evangelical-lutheran church council to consider what would be the Christian way to act? Even if the copyright on this piece of inventory had still existed? Or must we expect that the Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche will claim copyright too on their obviously post-World-War-II crucifix? /Pieter Kuiper (talk) 08:25, 19 January 2009 (UTC)[reply]
@ANA1419, stören Sie sich bitte nicht an dummen Bemerkungen. Es entspricht eigentlich nicht unserer Art auf Commons, Leute, die eine andere Position vertreten, zu beleidigen oder lächerlich zu machen. Die sachbezogene Aussage von Herrn Kuiper dürfte aber zutreffend sein. --Túrelio (talk) 07:56, 19 January 2009 (UTC)[reply]