File:Bild 237 V - Einbahnstraße, StVO DDR 1987.svg

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Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung
Deutsch: Bild 237 V: Einbahnstraße, Straßenverkehrs-Ordnung 1987, TGL 12 096/01, Februar 1987, verbindlich ab 1. Januar 1988. Zwei Nenngrößen waren möglich: 600 mm und 800 mm.


  • Die Ausführung dieses Schildes richtet sich nach der im Februar 1987 bekanntgegebenen Norm TGL 12 096/01 (Anlagen des Straßenverkehrs -Leiteinrichtungen – Verkehrszeichen). Die Farbgrenzen werden deffiniert nach der erstmals im Februar 1967 bekanntgegebenen Norm TGL 20684, Blatt 6 (Signallichter – Farben und Farbgrenzen im Verkehrs – Ortsfeste Signallichter im Straßenverkehr). Die 12 mm durchmessenden, normierten Bohrlöcher im Schild nach TGL 12 096/01, Tabelle 10, sind behördlich vorgeschrieben und daher unverzichtbar bei diesen Verkehrszeichen und werden somit in der Abbildung wiedergegeben. Anwendung fand die erneut überarbeitete TGL 21196/04 (Anstrichstoffe, Farbregister) von 1987.
Datum (Herstellungsdatum)
Quelle TGL 20684/06, TGL 12146, TGL 12 096/01
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SVG‑Erstellung
InfoField
W3C grn 
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Inkscape-yes 
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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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