File:Graf-Zeppelin-1.jpg

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Graf-Zeppelin-1.jpg(771 × 472 Pixel, Dateigröße: 69 KB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

English: Carrier Graf Zeppelin, A503 FM30-50 booklet for identification of ships, published by the Division of Naval Inteligence of the Navy Department of the United States.
Deutsch: Flugzeugträger Graf Zeppelin, A503 FM30-50 Handbuch zur Schiffsidentifikation, herausgegeben vom Marine-Geheimdienst der US Navy.
Français : Porte-avions Graf Zeppelin, livret A503 FM30-50 pour l'identification des navires, édité par la Division du Renseignement Naval du Départment de la Marine de États-Unis.
日本語: 航空母艦「グラーフ・ツェッペリン」、艦の識別のためのA530 FM30-50小冊子、米国海軍省海軍情報部より発行。

Lizenz[Bearbeiten]

Public domain
Dieses Werk ist in den Vereinigten Staaten gemeinfrei, da es von Mitarbeitern der US-amerikanischen Bundesregierung oder einem ihrer Organe in Ausübung ihrer dienstlichen Pflichten erstellt wurde und deshalb nach Titel 17, Kapitel 1, Sektion 105 des US Code ein Werk der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika ist. Achtung: Dies bezieht sich nur auf originale Werke der Bundesregierung oder eines ihrer Organe, jedoch nicht auf Werke der Regierung eines Bundesstaates oder einer lokalen Behörde. Ebenfalls ausgeschlossen sind seit 1978 herausgegebene Briefmarken und bestimmte Geldmünzen.

Nazi symbol Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

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aktuell17:39, 27. Sep. 2006Vorschaubild der Version vom 17:39, 27. Sep. 2006771 × 472 (69 KB)Rama (Diskussion | Beiträge)== Summary == {{fr|Porte-avions ''Graf Zeppelin'', livret A503 FM30-50 pour l'identification des navires, édité par la Division du Renseignement Naval du Départment de la Marine de États-Unis.}} {{en|Carrier ''Graf Zeppelin'', A503 FM30-50 booklet for

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