File:Schönheide im Erzgebirge Kulturdenkmal Stollenmundloch Ziegenleite Lageplan.jpg

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Deutsch: Schönheide im Erzgebirge: Der Zugang – Stollenmundloch - zum Bergwerk an der Ziegenleite, das im Jahr 1568 vom sächsischen Kurfürsten August genehmigt wurde, liegt an der Eibenstocker Straße oberhalb der Halle der Firma Hirschpinsel zwischen Filzbach und Eibenstocker Straße auf dem Schönheider Flurstück 807/1, s. Link zur Flurstückkarte von Schönheide beim Landesvermessungsamt Sachsen. Durch Bewegen des Mauszeigers kann auf der durch den Link zu öffnenden Karte jedes Flurstück (und die dazu gehörige Hausnummer) erreicht werden. Dies gilt auch für die Flurstücke in der freien Landschaft, nicht nur im bebauten Ort. Das als Kulturdenkmal eingetragene Stollenmundloch sei, so berichten Einheimische im September 2014, in den 1990er Jahren von der Gemeindeverwaltung mit Erde zugeschüttet worden. Dieser Bereich sei heute mit Gras bzw. Buschwerk bewachsen. Der Stollen gehe Richtung Webersberg unter der Eibenstocker Straße in ungefähr rechtem Winkel. Bei der Verlegung der Abwasserleitung in den 1990er Jahren sei man nicht auf den Stollen gestoßen. Die Oberseite des Stollens liege tiefer als die Abwasserleitung. Im Gemeinderat habe sich in den 1990er Jahren das Ratsmitglied Ute Reuter für den Erhalt des Kulturdenkmals eingesetzt.
Das Stollenmundloch erinnert an die Bergbaugeschichte Schönheides und ist deshalb ein nach dem Sächsischen Denkmalschutzgesetz zu erhaltendes Kulturdenkmal, das in die Liste der Kulturdenkmale eingetragen ist (siehe Liste der Kulturdenkmale in Schönheide). Paragraph 2 des Gesetzes lautet: „Kulturdenkmale im Sinne dieses Gesetzes sind von Menschen geschaffene Sachen, Sachgesamtheiten, Teile und Spuren von Sachen einschließlich ihrer natürlichen Grundlagen, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen, städtebaulichen oder landschaftsgestaltenden Bedeutung im öffentlichen Interesse liegt.“ In Paragraph 8 findet sich die Erhaltungspflicht: „Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmalen haben diese pfleglich zu behandeln, im Rahmen des Zumutbaren denkmalgerecht zu erhalten und vor Gefährdung zu schützen.“ Paragraph 9 regelt in Absatz 2 die Zugangsmöglichkeit für die Öffentlichkeit: „Kulturdenkmale oder Teile derselben sollen der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden.“ – Erhalt, Zugang für die Öffentlichkeit des Stollenmundlochs, also des Äußeren des Stollens, sind ohne Problem möglich. Bis unmittelbar an das Kulturdenkmal führt der neben der Eibenstocker Straße liegende Fußweg. Durch Verschließen des Zugangs mittels eines festen Stahlgitters kann das ganze gesichert werden. Auf diese Weise würde niemand in den Stollen gelangen können, das Mundloch könnte aber besichtigt werden. Der Stollen wäre ein gutes frostfreies Winterquartier für Fledermäuse. So könnte die Gemeinde Schönheide Denkmalschutz und Naturschutz miteinander verbinden. Und die Gemeinde Schönheide hätte ein Zeugnis für ihre Bergbaugeschichte.
Date
Source Own work
Author Klaaschwotzer
Object location50° 30′ 24.43″ N, 12° 32′ 47.51″ E Kartographer map based on OpenStreetMap.View this and other nearby images on: OpenStreetMapinfo

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I, the copyright holder of this work, hereby publish it under the following license:
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16:37, 25 September 2014Thumbnail for version as of 16:37, 25 September 20142,065 × 1,910 (293 KB)Klaaschwotzer (talk | contribs){{Information |Description ={{de|1=Schönheide im Erzgebirge: Der Zugang – Stollenmundloch - zum Bergwerk an der Ziegenleite, das im Jahr 1568 vom sächsischen Kurfürsten August genehmigt wurde, liegt an der Eibenstocker Stra...

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