File:Sonderschild für Fahrbahnbreiten (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge, STANAG 2010.svg

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Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung
Deutsch: Sonderschild für Fahrbahnbreiten b ≥ 5,50 m (zweispuriger Verkehr), Räderfahrzeuge. Das damalige Bundesministerium für Verteidigung führte 1961 Beschilderungsrichtlinien nach STANAG 2010 ein, welche die militärischen Tragfähigkeit von befahrbaren Bauwerken regelte. Das Schild sollte einen Durchmesser von ≥ 51 cm haben. Ab 1993 wurden diese Zeichen auf Autobahnen abgebaut. Seit 2009 ordnet das Bundesverteidigungsministerium die Beschilderung nicht mehr an. Fristen für den Abbau sind nicht ausgegeben worden. Farbton des Schildes: RAL-Verkehrsgelb. Nicht in der StVO aufgeführt, aber vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichtes Zeichen.
Datum 23. August 2015 (Hochladedatum)
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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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