File:Sonnenareal in Löchgau8.jpg

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Originaldatei(2.448 × 3.264 Pixel, Dateigröße: 3,54 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

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Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung
Deutsch: Überreste des Sonnenareals nach Abbruch, Keller von 1926 mit dem ehem. Festsaal und dem neu renovierten Zugang; Foto der ehem. "Sonne"
Datum
Quelle Selbst fotografiert
Urheber Paul Happold
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
VRT Wikimedia

Die Freigabe zur Nutzung dieses Werks wurde im System des Wikimedia-VRT archiviert; dort kann die Konversation von Nutzern mit VRTS-Zugang eingesehen werden. Zur Verifizierung kann man jederzeit bei einem Support-Team-Mitarbeiter anfragen.

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Lizenz[Bearbeiten]

w:de:Creative Commons
Namensnennung Weitergabe unter gleichen Bedingungen
Namensnennung: Paul Happold
Dieses Werk darf von dir
  • verbreitet werden – vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden
  • neu zusammengestellt werden – abgewandelt und bearbeitet werden
Zu den folgenden Bedingungen:
  • Namensnennung – Du musst angemessene Urheber- und Rechteangaben machen, einen Link zur Lizenz beifügen und angeben, ob Änderungen vorgenommen wurden. Diese Angaben dürfen in jeder angemessenen Art und Weise gemacht werden, allerdings nicht so, dass der Eindruck entsteht, der Lizenzgeber unterstütze gerade dich oder deine Nutzung besonders.
  • Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.

Germany

Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“

Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig.

Siehe Panoramafreiheit für weitere Informationen.

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aktuell19:20, 29. Jan. 2015Vorschaubild der Version vom 19:20, 29. Jan. 20152.448 × 3.264 (3,54 MB)Tintenklecks (Diskussion | Beiträge)== {{int:filedesc}} == {{Information |Description={{de|1=Überreste des Sonnenareals nach Abbruch, Keller von 1926 mit dem ehem. Festsaal und dem neu renovierten Zugang; Foto der ehem. "Sonne"}} |Source={{self photographed}} |Author=Paul Happold |Date=...

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