File:Verkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder, 1910.svg
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Beschreibung
[Bearbeiten]BeschreibungVerkehrszeichen - Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder, 1910.svg |
Deutsch: Verkehrszeichen: Verbot für Kraftfahrzeuge und Motorräder. Mit der ersten Novelle der Automobilverkehrsordnung vom 3. Februar 1910 wurden im ganzen Deutschen Reich drei neue Verkehrszeichen eingeführt: Kraftfahrzeuge 15 km, Verbot für Kraftwagen und Motorräder, Verbot für Kraftwagen, offen für Motorräder. Die Schilder waren nach einer vorgeschriebenen Vorlage in den einzelnen deutschen Ländern von dazu ausgewählten Betrieben in Emaillie auszuführen. Quelle: Verordnung über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen In: Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Die drei Punkte wurden ab 1920 auch als Verkehrsschutzzeichen für Körperbehinderte eingesetzt. Quelle: Runderlaß des Reichsministeriums des Innern vom 10. Juli 1920. |
Datum | |
Quelle | Reichsgesetzblatt 5, ausgegeben zu Berlin den 10. Februar 1910, S. 389 ff. Selbst gezeichnet und interpretiert durch Mediatus. |
Urheber | Mediatus |
Andere Versionen | |
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Public domainPublic domainfalsefalse |
Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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