File:Zeichen 274 - Zulässige Höchstgeschwindigkeit (40 km), StVO 1970.svg

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Beschreibung[Bearbeiten]

Beschreibung
Deutsch: Zeichen 274: Zulässige Höchstgeschwindigkeit; siehe dazu: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1589. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Laut Verkehrsblatt 14/1972, S. 477, hatte das Schild eine Gesamtbreite von 600 mm. Die Lichtkantenbreite lag bei 10 mm. Der innere weiße Bereich war 420 mm breit und die rote Umrandung 80 mm stark. Bei Bedarf konnte die Gesamtbreite der roten Umrandung auch nur 572 mm betragen.
Datum (Herstellungsdatum)
Quelle siehe oben
Urheber nach den historischen Vorgaben aus dem Bundesgesetzblatt, dem Verkehrsblatt und den DIN-Normen interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus
SVG‑Erstellung
InfoField
 
Der SVG-Code ist valide.
 
Dieses Zeichen wurde mit Inkscape erstellt, oder mit was ganz anderem.

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Public domain Dieses Werk gilt gemäß dem deutschen Urheberrecht als gemeinfrei, weil es Teil der Statute, Verordnung oder ein gesetzlicher Erlass (Amtliches Werk) ist, das durch eine deutsche Behörde bzw. durch ein deutsches Gericht veröffentlicht wurde (§ 5 Abs.1 UrhG).

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Public domain Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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