File:Zeichen 281 - Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t.svg
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Beschreibung[Bearbeiten]
BeschreibungZeichen 281 - Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t.svg |
Deutsch: Zeichen 281: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse. Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1590. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Korrekte Umsetzung der Originalvorlage. Die Bemaßung erscheint im Verkehrsblatt, Heft 18, 1972. Nenngröße: 600 x 600 mm; Lichtkantenbreite: 10 mm, schwarze Umrandung: 15 mm. Die fünf Streifen hatten zusammen eine Breite von 100 mm. |
Datum | 12. August 2013 (Herstellungsdatum) |
Quelle | Straßenverkehrs-Ordnung 1970, Verkehrsblatt sowie dazugehörige DIN-Normen |
Urheber | Interpretiert und digital umgesetzt von Mediatus |
SVG‑Erstellung InfoField |
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Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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aktuell | 22:11, 15. Aug. 2017 | 601 × 601 (15 KB) | Mediatus (Diskussion | Beiträge) | korrekter Rahmen | |
23:45, 11. Aug. 2013 | 886 × 881 (26 KB) | Mediatus (Diskussion | Beiträge) | {{Information |Description ={{de|1=Zeichen 281: Ende des Überholverbotes für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t, einschließlich ihrer Anhänger, und für Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse.... |
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Metadaten
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Breite | 601.00201 |
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Höhe | 601.00195 |