File:Zeichen 354 - Wasserschutzgebiet (ältere Form). Das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefährdende Stoffe geladen haben, StVO 1970.svg

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Beschreibung
Deutsch: Zeichen 354: Wasserschutzgebiet; das Zeichen mahnt Fahrzeugführer, die wassergefärdende Stoffe geladen haben, sich besonders vorsichtig zu verhalten; Quelle: Bundesgesetzblatt, Jahrgang 1970, Nr. 108, S. 1598. Tag der Ausgabe: Bonn, 5. Dezember 1970. Im Bundesgesetzblatt besitzt das „t“ der DIN-Schrift schon die moderne Form. Hier wird bewußt eine Version mit der älteren Figur gezeigt, wie sie anfangs teilweise noch verwendet wurde. Dieses Zeichen war im Regelfall 750 mm hoch und 500 mm breit; Zeichen mit einer Höhe von 450 mm und einer Breite von 300 mm waren ebenfalls zulässig. Auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen hatten die Zeichen 1000 mm hoch und 650 mm breit zu sein.

Zur Einführung des Zeichens 1970 hieß es im Verkehrsblatt:

  • Es ist an den Grenzen der Einzugsgebiete von Trinkwasser und von Heilquellen auf Straßen aufzustellen, auf denen Fahrzeuge mit wassergefährdender Ladung häufig fahren. In der Regel ist die Länge der Strecke, die durch das Wasserschutzgebiet führt, auf einem Zusatzschild (§ 40 Abs. 4) anzugeben.
Datum 06. August 2013 (Herstellungsdatum)
Quelle Eigenes Werk, gezeichnet von Mediatus
Urheber Mediatus
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Public domain Diese Abbildung eines Verkehrszeichens ist gemeinfrei, da es Teil des deutschen Verkehrszeichenkatalogs (VzKat), der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), der Straßenbahn-Bau- und Betriebsordnung (BOStrab) oder eines anderen Gesetzes, einer Verordnung oder einer amtlichen Veröffentlichung ist, die unter anderem im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde (§ 5 Abs. 1 UrhG).

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