File:Zusatzschild 723 c - Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen (500×350), StVO 1970.svg
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Beschreibung[Bearbeiten]
BeschreibungZusatzschild 723 c - Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen (500×350), StVO 1970.svg |
Deutsch: Zusatzschild 723 c: Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 2,8 t und Zugmaschinen, ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse (Sinnbild) frei, 500x350 mm; nach der StVO von 1970, eingeführt 1971. Wie im Verkehrsblatt, Heft 23, 1976, Seite 730, vorgeschrieben, war das Zusatzschild bei 600 mm durchmessenden Verkehrszeichen, die Ronden bildeten, insgesamt 500 mm breit und 350 mm hoch. Die Lichtkantenbreite betrug 14 mm, der schwarze Rahmen war 15 mm breit. Der Ausrundungsradius lag bei 40 mm. In Verbindung mit anderen Verkehrszeichen konnte die Größe entsprechend den gemachten Vorgaben variieren. Die Versalhöhe der Schrift lag bei 70 mm. Das Zeichen wurde erstmals im Verkehrsblatt 1972, Heft 15, S. 557 veröffentlich. |
Datum | (Herstellungsdatum) |
Quelle | siehe oben! |
Urheber | nach den historischen Vorgaben interpretiert und digital umgesetzt durch Mediatus |
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Diese Abbildung eines historischen Verkehrszeichens ist gemeinfrei. Sie war Teil der deutschen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) seit 1934 oder einer älteren staatlichen Regulierung. Quellen für die historischen Verkehrszeichen sind alte Verkehrszeichenkataloge (VzKat) oder andere offizielle Verlautbarungen wie das Reichsgesetzblatt, das Bundesgesetzblatt, das Verkehrsblatt, das Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik oder ein für die Abbildungen wichtiges Normblatt nach DIN oder TGL. (§ 5 Abs. 1 UrhG).
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Breite | 501.00003 |
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Höhe | 351.00125 |