User:Ralf Roletschek/Screenshots-EU
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Diese Datei ist aufgrund des Urteils EuGH vom 22.12.2010, Az. C‑393/09, Richtlinie 91/250/EWG gemeinfrei. Eine grafische Benutzeroberfläche stellt keine Ausdrucksform eines Computerprogramms im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Richtlinie 91/250/EWG ... dar, und sie kann nicht den urheberrechtlichen Schutz für Computerprogramme nach dieser Richtlinie genießen. Dies gilt nur, wenn die Benutzeroberfläche keine eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers darstellt. |