File:Büsingen am Hochrhein Rathaus half Swiss half German Man.jpg
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Bildtexte
Beschreibung
[Bearbeiten]BeschreibungBüsingen am Hochrhein Rathaus half Swiss half German Man.jpg | Büsingen am Hochrhein Rathaus half Swiss half German Man |
Datum | |
Quelle | Eigenes Werk |
Urheber | Davidmoerike |
Lizenz
[Bearbeiten]Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren; es gibt keine unveränderlichen Abschnitte, keinen vorderen und keinen hinteren Umschlagtext.
Der vollständige Text der Lizenz ist im Kapitel GNU-Lizenz für freie Dokumentation verfügbar.http://www.gnu.org/copyleft/fdl.htmlGFDLGNU Free Documentation Licensetruetrue |
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- Weitergabe unter gleichen Bedingungen – Wenn du das Material wiedermischst, transformierst oder darauf aufbaust, musst du deine Beiträge unter der gleichen oder einer kompatiblen Lizenz wie das Original verbreiten.
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Die fotografische Wiedergabe dieser geschützten Arbeit fällt unter den Artikel § 59 des deutschen Urheberrechtsgesetzes, nach dem es „zulässig ist, Werke, die sich bleibend an öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen befinden, mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Bei Bauwerken erstrecken sich diese Befugnisse nur auf die äußere Ansicht.“
Wie bei allen anderen „Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen“ sind nach § 62 des deutschen Urheberrechtsgesetzes (UrhG) keine Änderungen am eigentlichen Werk zulässig. Siehe Panoramafreiheit für weitere Informationen.العربية ∙ Deutsch ∙ English ∙ Esperanto ∙ español ∙ français ∙ 한국어 ∙ македонски ∙ português ∙ português do Brasil ∙ русский ∙ українська ∙ 中文 ∙ 中文(简体) ∙ 中文(繁體) ∙ +/− |
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Laut Artikel 27 des schweizerischen Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte dürfen Werke, die sich „bleibend an oder auf allgemein zugänglichem Grund befinden, abgebildet werden; die Abbildung darf angeboten, veräussert, gesendet oder sonst wie verbreitet werden. Die Abbildung darf nicht dreidimensional und auch nicht zum gleichen Zweck wie das Original verwendbar sein.“
Das Werk muss bleibend installiert sein, jedoch bedeutet „bleibend“ im Sinne des Gesetzes eine feste Installation, die auch temporär sein kann (d. h. zeitlich begrenzt), jedoch nicht „zufällig“, wie z. B. zum Transport des Werkes.
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 18:05, 22. Mai 2008 | 1.600 × 2.400 (1,96 MB) | Davidmoerike (Diskussion | Beiträge) | {{Information |Description=Büsingen am Hochrhein Rathaus half Swiss half German Man |Source=eigene Arbeit |Date=May 22,2008 |Author= Davidmoerike |Permission= |other_versions= }} Category:Büsingen am Hochrhein |
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Metadaten
Diese Datei enthält weitere Informationen, die in der Regel von der Digitalkamera oder dem verwendeten Scanner stammen. Durch nachträgliche Bearbeitung der Originaldatei können einige Details verändert worden sein.
Hersteller | PENTAX Corporation |
---|---|
Modell | PENTAX *ist DL2 (en) |
Belichtungsdauer | 1/250 Sekunden (0,004) |
Blende | f/8 |
Film- oder Sensorempfindlichkeit (ISO) | 200 |
Erfassungszeitpunkt | 11:51, 22. Mai 2008 |
Brennweite | 28 mm |
Horizontale Auflösung | 72 dpi |
Vertikale Auflösung | 72 dpi |
Software | *ist DL2 Ver 1.02 |
Speicherzeitpunkt | 11:51, 22. Mai 2008 |
Y- und C-Positionierung | Benachbart |
Benutzerdefinierte Bildverarbeitung | Standard |
Belichtungsmodus | Manuelle Belichtung |
Weißabgleich | Automatisch |
Brennweite (Kleinbildäquivalent) | 42 mm |
Aufnahmeart | Standard |
Kontrast | Normal |
Sättigung | Normal |
Schärfe | Normal |
Motiventfernung | Nah |
Belichtungsprogramm | Standardprogramm |
Exif-Version | 2.21 |
Digitalisierungszeitpunkt | 11:51, 22. Mai 2008 |
Belichtungsvorgabe | 0,5 |
Messverfahren | Muster |
Blitz | kein Blitz, Blitz abgeschaltet |
Farbraum | sRGB |
Messmethode | Ein-Chip-Farbsensor |