File talk:Coat of arms of East Germany.svg

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Gold vs. Black[edit]

I move that the borders of this emblem should be in dark gold rather than black, being that most authentic flags produced in the GDR and used for official purpose use dark gold (as seen here, here, and here), while most found with black outline are either non-authentic or are of significantly lesser quality. --Michaelwuzthere (talk) 01:51, 17 July 2012 (UTC)[reply]

And there are also many sources saying it should be black. Also your second source is actually brown not gold. I'll keep looking, but right now it should stay the way it is. Fry1989 eh? 05:18, 17 July 2012 (UTC)[reply]
Nur das Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik vom 26. September 1955 (http://www.documentarchiv.de/ddr/1955/ddr-staatswappen-staatsflagge_ges.html) ist verbindlich. Ich sehe im Muster dieses Gesetzes kein schwarz im Ährenkranz. --Bouwe Brouwer (talk) 10:23, 17 July 2012 (UTC)[reply]

Mit Gold / With gold:

Mit Schwartz / With black:

Beispiele ohne Farbe / Uncolored examples

Für Flaggen ist Gold kein Schwarz üblich. / For flags, gold no black is usual.DrKiernan (talk) 14:43, 19 July 2012 (UTC)[reply]
Für Wappen ist der Wahl vom Künstler abhängt. / For coats of arms, the heralder has some artistic license, and may use either or neither. DrKiernan (talk) 10:29, 19 July 2012 (UTC)[reply]

Ist die Hintergrundfarbe des Ährenkranzes nicht rot? Sehe auch: [3]. --Bouwe Brouwer (talk) 12:13, 19 July 2012 (UTC)[reply]
Ich denke, dass es keine offizielle Farbe dafür gibt. Sie #1 von Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik: es sagt "Das Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik besteht aus Hammer und Zirkel, umgeben von einem Ährenkranz, der im unteren Teil von einem schwarzrotgoldenen Band umschlungen ist." DrKiernan (talk) 14:37, 19 July 2012 (UTC)[reply]
Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik (authentische Version)
Gesetz über das Staatswappen und die Staatsflagge der Deutschen Demokratischen Republik, § 4: "Für die Form, Gestaltung und Farbe des Staatswappens, der Staatsflagge und der Standarte des Präsidenten der Deutschen Demokratischen Republik sind die anliegenden Muster verbindlich." Ich habe auf der Thema-Website "Protokoll Inland der Bundesregierung" eine gute Scan vom Gesetzblatt der Deutschen Demokratischen Republik vom 27. Oktober 1955 gefunden.[4] Ich habe die Abbildung des Staatswappens auf Commons hoch geladen und hier neben abgebildet. Diese Abbildung ist die authentische Version und nur diese Abbildung ist verbindlich. Die Hintergrundfarbe des Ährenkranzes ist lichtbraun. Also ist lichtbraun die offizielle Farbe für den Hintergrund des Ährenkranzes. --Bouwe Brouwer (talk) 10:39, 20 July 2012 (UTC)[reply]
Vielen Dank, ist das ausgezeichnet! DrKiernan (talk) 14:28, 20 July 2012 (UTC)[reply]
Ja vielen Dank dafür, da sieht man mal, dass die momentane Darstellung in Einigem nicht übereinstimmt. Übrigens sind hier angeführte Fotobelege für Schwarz, ausländische Reproduktionen (finnisch). PS: Noch besser sieht's bei File:Coat of Arms of East Germany (1950–1953).svg aus, dort wird eine Handzeichnung (eines reputativen Commonsusers) als Referenz genommen (und das alles hier ist beileibe kein Einzelfall. Generell sind Wappen hier das Schlarafenland für: Made by "Hinz und Kunz" ohne Referenz). -- πϵρήλιο 12:45, 21 July 2012 (UTC)[reply]