File:Castello d'arvier (castello di la mothe), foto brocherel, fig 198, nigra.tiff
Originaldatei (533 × 716 Pixel, Dateigröße: 395 KB, MIME-Typ: image/tiff, 2 Seiten)
Bildtexte
Beschreibung
[Bearbeiten]BeschreibungCastello d'arvier (castello di la mothe), foto brocherel, fig 198, nigra.tiff |
Foto scattata da Giulio Brocherel (1871- 1954) e selezionata prima del 1942 da Carlo Nigra (1856-1942) per la pubblicazione del suo libro. Castello d'Arvier (castello di La Mothe) |
Datum |
vor 1942 date QS:P,+1942-00-00T00:00:00Z/7,P1326,+1942-00-00T00:00:00Z/9 |
Quelle | Carlo Nigra, Torri e castelli e case forti del Piemonte dal 1000 al secolo XVI. La Valle d'Aosta, Musumeci, 1974, figura |
Urheber | Giulio Brocherel (1871- 1954) |
Genehmigung (Weiternutzung dieser Datei) |
PD-Italy |
Lizenz
[Bearbeiten]Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
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Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
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Version vom | Vorschaubild | Maße | Benutzer | Kommentar | |
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aktuell | 15:57, 1. Jan. 2015 | 533 × 716, 2 Seiten (395 KB) | Patafisik (Diskussion | Beiträge) |
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Metadaten
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Breite | 533 px |
---|---|
Höhe | 716 px |
Art der Kompression | Unkomprimiert |
Pixelzusammensetzung | Schwarzweiß (Schwarz ist 0) |
Bilddaten-Versatz | 23.280 |
Kameraausrichtung | Normal |
Anzahl Komponenten | 1 |
Anzahl Zeilen pro Streifen | 716 |
Bytes pro komprimiertem Streifen | 381.628 |
Horizontale Auflösung | 150 dpi |
Vertikale Auflösung | 150 dpi |
Software | Adobe Photoshop CS6 (Macintosh) |
Speicherzeitpunkt | 16:49, 1. Jan. 2015 |
Farbraum | Nicht kalibriert |