File:Wreck of the "Stockholm II".jpg
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Dateiinformationen
Strukturierte Daten
Bildtexte
Beschreibung[Bearbeiten]
BeschreibungWreck of the "Stockholm II".jpg |
English: The wreck of the swedish liner Stockholm (second of the name) after her fire during fifting out at Cantieri Riuniti dell'Adriatico of Monfalcone on December 19, 1938. Français : L'épave du paquebot suédois Stockholm (deuxième du nom) après son incendie pendant son armement au Cantieri Riuniti dell'Adriatico de Monfalcone le 19 décembre 1938. Italiano: Il relitto del transatlantico Stockholm (secondo del nome) dopo il suo incendio durante il suo armamento alle Cantieri Riuniti dell'Adriatico di Monfalcone nel 19 dicembre 1938. |
Datum | |
Quelle | http://www.faktaomfartyg.se/stockholm_1938_b_1.htm |
Urheber | Märtha Jeansson, Nils Ragnar Jeansson collection |
Lizenz[Bearbeiten]
Public domainPublic domainfalsefalse |
Dieses Foto ist in Italien gemeinfrei, weil es zuerst in Italien veröffentlicht wurde und das Urheberrecht abgelaufen ist. Laut Urheberrecht und verwandte Schutzrechte n.633, 22. April 1941 und späteren Ausgaben, sind einfache Bilder von Menschen oder von Aspekten, Elementen und Sachverhalten des natürlichen oder gesellschaftlichen Lebens, die mit fotografischen Prozessen oder einem analogen Verfahren erhalten wurden, darunter auch Reproduktionen der bildenden Kunst und Standbilder aus Filmen von Filmmaterialien (Art. 87) für einen Zeitraum von 20 Jahren ab Erschaffung geschützt (Art. 92). Diese Bestimmung gilt nicht für Aufnahmen von Schriften, Dokumenten, Geschäftspapieren, materiellen Objekten, technischen Zeichnungen und ähnlichen Erzeugnissen (Art. 87). Das italienische Recht unterscheidet grundsätzlich zwischen Werken der Fotokunst und einfachen Lichtbildern. (Art. 2, § 7). Werke der Fotokunst sind für 70 Jahre nach Ableben des Urhebers geschützt (Art. 32 bis), während einfache Fotografien für einen Zeitraum von 20 Jahren nach Schaffung geschützt sind. Es handelt sich nicht um einfache Aufnahmen, wenn künstlerischer Wert oder Reflexionen der Kreativität respektive Persönlichkeit des Fotografen erkennbar sind.
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Das gilt nicht für Länder, in denen das verkürzte Urheberrecht für Werke aus Italien keine Anwendung findet. Nur wenn folgende Bedingungen erfüllt werden, ist das Foto auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei:
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aktuell | 19:35, 28. Feb. 2015 | 850 × 587 (334 KB) | Lev. Anthony (Diskussion | Beiträge) | User created page with UploadWizard |
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Kameraausrichtung | Normal |
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Horizontale Auflösung | 2.720 dpi |
Vertikale Auflösung | 2.720 dpi |
Software | Adobe Photoshop Elements 2.0 |
Speicherzeitpunkt | 06:20, 8. Okt. 2010 |
Farbraum | Nicht kalibriert |
IIM-Version | 2 |
Versteckte Kategorie: