File:Colonial Indian Ten Rupees Observe (1937-43).jpg

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Originaldatei (2.007 × 1.138 Pixel, Dateigröße: 1,53 MB, MIME-Typ: image/jpeg)

Bildtexte

Kurzbeschreibungen

Ergänze eine einzeilige Erklärung, was diese Datei darstellt.

Beschreibung

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Beschreibung
English: C-87 Series (1937-43) Indian Ten rupees banknote. Observe King George VI
Datum
Quelle Monetastic Forum
Urheber Reserve Bank of India

Lizenz

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Public domain
Diese Datei ist in Indien gemeinfrei, weil die urheberrechtliche Schutzfrist abgelaufen ist.
  • Der Indian Copyright Act (Urheberrechtsgesetz) greift in Indien bei Werken, die zuerst in Indien veröffentlicht wurden.
  • Laut The Indian Copyright Act, 1957 (Paragraph V, Abschnitt 25), läuft die Schutzfrist für anonyme Werke, Fotografien, Filmwerke, Tonaufnahmen, Werke der Regierung, und Auftragswerke oder Werke von internationalen Organisationen am Ende des 60. Jahres nach dem Tag ab, an dem das Werk zuerst veröffentlicht wurde, (d. h. im Jahr 2024 gelten Werke, die vor dem 1. Januar 1964 veröffentlicht wurden, als gemeinfrei). Postume Veröffentlichungen (abgesehen von den oben genannten) genießen eine Schutzfrist von 60 Jahren nach dem Datum der Veröffentlichung. Alle anderen Arten von Werken werden 60 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei. Texte wie Gesetze, Rechtsprechung, und andere amtliche Werke genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. Fotografien, die vor 1958 aufgenommen wurden, werden 50 Jahre nach der Erstellung gemeinfrei, wie im Copyright Act 1911 festgelegt.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

Parallel zu dieser Lizenz muss auch ein Lizenzbaustein für die United States public domain gesetzt werden, um anzuzeigen, dass dieses Werk auch in den Vereinigten Staaten gemeinfrei ist.

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Public domain
Dieses von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellte Werk ist gemeinfrei.

Dies liegt daran, dass es entweder:

  1. ein Foto ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor dem 1. Juni 1957 erstellt wurde, oder
  2. ein Foto oder eine Gravur ist, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs erstellt wurde und vor 1974 kommerziell veröffentlicht wurde, oder
  3. ein Kunstwerk ist, bei dem es sich nicht um ein Foto oder eine Gravur handelt, das von der Regierung des Vereinigten Königreichs vor 1974 erstellt wurde.
HMSO hat erklärt, dass dies weltweit gilt (siehe HMSO-E-Mail).
Weitere Informationen. Siehe auch Urheberrecht and Kunstwerke unter dem Crown copyright (PDF).

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Public domain

Für Hintergrundinformationen sei auf Wikipedia:Bildrechte verwiesen.
Hinweis: Es ist zu beachten, dass diese Lizenz nicht für Tonaufnahmen verwendet werden sollte.
Sofern der Urheber dieses Werkes nicht seit mindestens 70 Jahren tot ist, ist das Werk in Deutschland, Österreich und der Schweiz – außer es greifen andere Regelungen – urheberrechtlich geschützt, da der Schutzfristenvergleich nicht angewendet wird. Daher darf diese Datei in deutschsprachigen Wikimedia-Projekten wie der Wikipedia oder dem Wiktionary möglicherweise nicht verwendet werden. Siehe zur Verwendung unbedingt Wikipedia:Bildrechte! Falls danach nicht zulässig, müssen die Einbindungen entfernt werden.

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aktuell00:58, 31. Jan. 2012Vorschaubild der Version vom 00:58, 31. Jan. 20122.007 × 1.138 (1,53 MB)Sumanch (Diskussion | Beiträge)

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