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Kann dieses Bild hochgeladen werden?

[edit]

Hallo, folgendes Bild könnte ich gut für den Personenartikeln in wpde gebrauchen.

https://heidicon.ub.uni-heidelberg.de/#/detail/1745577

Als Datum der Photographie wird 1918 angegeben, also mehr als 100 Jahre alt. Die abgebildete Persin ist 1957 gestorben. Was mich unsicher macht, ist der der Text zum Bild:

Rechtsstatus Alle Rechte vorbehalten - Zugang nach Autorisierung Rechteinhaber Leibniz-Zentrum für Archäologie Creditline LEIZA Archiv

Freue mich über eure Hilfe Viele Grüße Martin Bahmann (talk) 09:29, 5 September 2024 (UTC)[reply]

Mehr als 100 Jahre alt ist ein Kriterium der deutschsprachigen Wikipedia. Commons hat 120 Jahre ({{PD-old-assumed}}). Entscheidend ist der Urheber (hier der Fotograf), an dessen Todesjahr hängt die Schutzfrist. [1] hat leider keine Angaben zum Fotografen. Lässt der sich anderweitig ermitteln? --Rosenzweig τ 10:00, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Schwierig bis nicht möglich. Vielleicht eine dumme Frage: kann ich das Bild dann direkt in de wp hochladen (habe ich ganz am Anfang, 2004/5 mal so gemacht). Und was ist denn mit dem Rechtsanspruch des Nach-Nachfolgers seines ehemaligen Arbeitgebers? Ist da irgendetwas für uns bindend? Viele Grüße und Danke für deine Antwort. Martin Bahmann (talk) 10:59, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Die Frage ist überhaupt nicht dumm, das kannst du machen (und später, nach jetziger Beschlusslage 2039, kann es dann auf jeden Fall auch nach Commons). Ich nehme an, mit dem Nach-Nachfolger meinst du dieses Leibniz-Zentrum? Da stellt sich die Frage, ob die überhaupt irgendwelche Rechte haben. Wenn sie nur das Foto digitalisiert haben, sehe ich nicht woher, es sei denn, der Urheber war ein früherer Angestellter und sie hätten tatsächlich noch vertragliche Nutzungsrechte. Das ist alles Spekulation. Ich weiß aber nicht, ob die ihre (tatsächlichen oder vermeintlichen Rechte) irgendwie juristisch durchzusetzen versuchen. Am besten lädt das jemand hoch, der nicht unter Klarnamen agiert. --Rosenzweig τ 11:26, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Das mit dem Rechteanspruch des tatsächlichen Nach-Nachfolgers des früheren Arbeitgebers sehe ich auch so, wollte aber lieber nochmal nachfragen. Und nochmals vielen Dank für deine Antworten, sie haben mir sehr geholfen. Viele Grüße Martin Bahmann (talk) 11:37, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Wenn der Urheber gar nicht bekannt ist (und auch nicht auffindbar ist), ist die Frist in der EU doch wieder anders, oder? --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 17:43, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Eine Frist "in der EU" gibt es nicht. Es gibt Fristen in den einzelnen EU-Mitgliedsstaaten. Die wurden 1995 einigermaßen angeglichen ("harmonisiert"), es blieben aber im Detail etliche Unterschiede in den jeweiligen Urheberrechtsgesetzen. Für ein Bild mit Ursprung in Deutschland ist für uns jedenfalls deutsches Urheberrecht maßgeblich (und für Wikimedia Commons zusätzlich immer amerikanisches Copyright, das in diesem Fall aber wahrscheinlich unproblematisch wäre). --Rosenzweig τ 18:08, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Für anonym veröffentlichte Werke gibt es das EU-weit einheitliche {{PD-anon-70-EU}}. Das könnte hier eventuell gegeben sein, da das Archiv den Namen nicht zu kennen scheint. GPSLeo (talk) 18:23, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Das ist das Paradebeispiel für einen Lizenzbaustein, der einheitliches Recht vortäuscht, wo es keines gibt. Die Schutzdauer für anonyme Werke wurde zwar auf 70 Jahre vereinheitlicht. Aber was unter welchen Umständen als anonymes Werk gilt, eben nicht oder nur teilweise. Siehe auch die Anmerkung direkt im Baustein: In Deutschland und möglicherweise anderen Ländern sind bestimmte Werke, die vor dem 1. Juli 1995 veröffentlicht wurden, bis zu 70 Jahren nach Ableben des Autors geschützt. Siehe Frühere Rechtslage in Deutschland / Übergangsrecht.
In Deutschland kann diese Lizenzvorlage bei Werken, die vor 1995 veröffentlicht wurden, daher nur genutzt werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Urheber in den 70 Jahren nach Veröffentlichung nicht bekannt wurde oder sich zur Urheberschaft bekannt hat. Dies ist bei verwaisten Werken häufig nicht möglich; in diesem Fall kann dieser Lizenzbaustein nicht genutzt werden. --Rosenzweig τ 18:53, 5 September 2024 (UTC)[reply]
Danke, ja, so ähnlich schwebte es mir im Kopf rum :) --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 11:41, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Ein verwaistes Werk ist es ja ohnehin nicht. Es gibt ja eine Institution die die Rechte für sich beansprucht. Wir wissen nur nicht ob zurecht und auf welcher Rechtsgrundlage. GPSLeo (talk) 11:51, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Für mich sieht es wie ein Ausschnitt aus einem Gruppenfoto aus. Rechts unten ist ja noch der Kopf einer anderen Person zu erkennen, und für ein Einzelporträt wäre die Platzierung der Person (asymmetrisch mit viel Gestrüpp im Hintergrund) sehr seltsam. Als Urheber würde ich einen Mainzer Berufsfotografen aus dieser Zeit vermuten. Wenn der für das Museum, bei dem Keßler tätig war, ein Gruppenfoto angefertigt hat, könnten da schon Nutzungsrechte vorhanden sein. --Rosenzweig τ 05:48, 7 September 2024 (UTC)[reply]

Deutsches FoP und permanent ausgestellte Poster

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Huhu!

Wir haben hier in Hof an einer Kreuzung ein Plakat für das Hofer Volksfest 2022, das dort seit Sommer 2022 bis heute hängt und dementsprechend ausgeblichen ist. Lässt sich da mit der Panoramafreiheit argumentieren, da es ja bleibend ist? (Wurde wohl vergessen).

Danke und schönes Wochenende --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 11:32, 6 September 2024 (UTC)[reply]

Ich würde sagen ja. GPSLeo (talk) 11:48, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Hm, wirklich? Gnom (talk) 14:06, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Die Gerichte sagen ja (AIDA-Kussmund-Urteil, Berliner-Mauer-Urteil), die Commons-Admins (und Gnom) teilweise nein und löschen. Rechtlich gesehen kannst Du es hochladen, allerdings haben auf Commons die Admins immer mehr Recht als Gesetze und (BGH-)Urteile. Es könnte also auch wieder gelöscht werden. Stepro (talk) 14:35, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Die von @Stepro genannten Urteile finden hier keine Anwendung, weil das Plakat ja laut @PantheraLeo1359531 offenbar vergessen war, also nicht mit der Intention des Urhebers bleibend im öffentlichen Raum angebracht wurde. Also greift die Panoramafreiheit nicht. Gnom (talk) 14:39, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Die beiden angeführten Urteile bestätigen ja gerade eben, dass es nicht bleibend sein muss, denn das sind weder Werbung auf Fahrzeugen noch Gemälde auf der Berliner Mauer. Darum geht es dort ja gerade. Aber ich habe keine Lust, mich hier zu streiten, ich habe solche Diskussionen auf Commons längst aufgegeben. Stepro (talk) 14:43, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Doch, eben bleibend im Sinne des Urheberrechts. Ein Wandgemälde erfüllt diese Anforderung, ein Plakat nicht. Gnom (talk) 14:52, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Ich frage mich nur, ob die Tatsache, dass es vergessen wurde, relevant ist (im Gesetzestext redet man lediglich von "bleibend"). Wir haben hier in Hof beispielsweise auch etliche Wandmalereien von Bier- und Colawerbung, die ursprünglich relativ bald wieder entfernt werden sollten, aber nun weit länger als 10 Jahre dort existieren. Und im Grunde ist ja das Medium auch aus meiner Sicht unbedeutend, da ja jegliches Informationsmedium nach kurzer oder langer Zeit verschwinden kann. --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 14:55, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Ich würde sagen, das ist ein Streit zwischen dem Urheber und der Person die das Plakat aufgehängt hat. Die Person die das Plakat dann nicht mehr abgehängt und damit dauerhaft öffentlich ausgestellt hat könnte vom Urheber dafür in Haftung genommen werden. Wer es jetzt unter Panoramafreiheit fotografiert jedoch nicht. Sonst müsste man ja immer Prüfen ob ein Kunstwerk rechtmäßig dauerhaft öffentlich ausgestellt wurde. GPSLeo (talk) 15:30, 6 September 2024 (UTC)[reply]
YFTR: Die Bilder auf der Berliner Mauer (East Side Gallery) werden immer wieder übermalt, und sind daher genau so viel oder wenig bleibend wie Wahlplakate. Auch Werbung auf Fahrzeugen wird regelmäßig ersetzt. Aber damit bin ich hier endgültig raus, ich habe als Reaktion ja schon direkt mal wieder Löschanträge auf Fotos von mir gefangen. Dann sind solche Fotos eben wieder weg, genauso sinnlos wie bei der Reichstagskuppel, wo niemand, aber auch absolut niemand ein Urheberrecht beansprucht. Hauptsache, Gnom und Commons-Admins behalten Recht. Bei Friedhöfen ist es ja dann plötzlich alles ganz anders und in Ordnung, da werden Gutachten von renommierten Kanzleien hier schon mal gelöscht, damit man die Meinungshoheit behält. Dann ist es eben so, ich muss meine Fotos auch nicht hier auf Commons haben. Stepro (talk) 17:25, 6 September 2024 (UTC)[reply]
Die Bilder auf der Berliner Mauer werden zwar in der Tat immer wieder mal übermalt, weil die Verwaltung das so entscheidet, aber bis dahin, also "während ihrer Lebensdauer", sind sie eben "bleibend" im urheberrechtlichen Sinne. Genauso mag der Bug mit dem Aida-Kussmund irgendwann anders lackiert werden, weil die Reederei das so entscheidet, aber bis dahin, also "während der Lebensdauer dieser Lackierung", ist sie eben "bleibend" im urheberrechtlichen Sinne. Auf Wahlplakate kann man diese Argumentation eben leider nicht anwenden.
Zu den Friedhöfen schau bitte im Artikel de:Panoramafreiheit in die Fußnote 75 und die dort aufgelistete Literatur und die dort einhellig (!) vertretene Auffassung, die der Autor des Gutachtens aus uns unbekannten Gründen einfach komplett ignoriert hat. Gnom (talk) 07:41, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Ja schade, wenn das Engagement durch Regularien oder Unklarheiten/Meinungsverschiedenheiten darüber geringer wird :( --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 10:53, 7 September 2024 (UTC)[reply]
@PantheraLeo1359531: Das verstehe ich nicht. Wir sind uns doch einig, dass wir hier keine Urheberrechtsverletzungen wollen, oder? Alle anderen Fotos können ja weiterhin nach Herzenslust hochgeladen werden. Gnom (talk) 12:39, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Wir schlagen uns nicht nur hier seit dem Fehlurteil Reichstag mit dem Thema herum. "Bleibend auf Lebenszeit" bedeutet bei Wahlkampfplakaten bis wenige Tage nach der Wahl. Beim Reichstag war die Lebenszeit vorher bekannt und wurde auch bis zum Schluß öffentlich sichtbar. Durch dieses Fehlurteil wurde nur Rechtsunsicherheit ausgelöst. Ralf Roletschek 12:55, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Ein BGH-Urteil ist halt ein BGH-Urteil. Und, nur zur Sicherheit: Auch in anderen Rechtsordnungen fallen (Wahl-)Plakate nicht unter die Panoramafreiheit, oder doch? Gnom (talk) 13:01, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Klar, vorerst muß man sich dem Urteil beugen. Ich bin aber zuversichtlich, daß es irgendwann ein Motezuma dazu gibt, wenn auch nicht in einer höheren Instanz. In Österreich ist die Frage "bleibend" noch nicht gerichtlich geklärt worden. Ralf Roletschek 14:09, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Bin mal gespannt, wie sich die Rechtsthematik um die Wahlplakate entwickelt. Gibt ja immer wieder Uploads davon, daher wird es immer irgendwie relevant bleiben --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 15:50, 12 September 2024 (UTC)[reply]
Ich fürchte, da wird es keine Entwicklung geben. Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass irgendeine Partei jemals wegen einer URV eines Wahlplakates klagen wird. Es liegt doch in deren Interesse, dass sie (auch nach der Wahl noch) möglichst weite Verbreitung finden. Und wenn niemand klagt, wird es auch nie eine Gerichtsentscheidung geben. Also werden die Bedenkenträger hier weiter selektiv löschen. Stepro (talk) 16:02, 12 September 2024 (UTC)[reply]
Wer von uns gründet dann jetzt die Kleinstpartei und wer will der Fotograf sein der verklagt wird? GPSLeo (talk) 16:18, 12 September 2024 (UTC)[reply]

Hinzufügen von Aufnahmebedingungen

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Hallo, wo kann ich im Falle analog aufgenommener Bilder, Dias die zugehörigen Aufnahmebedingungen (verwendetes Filmmaterial z.B. ORWO UT18, Kameratyp z.B. Practica VLC3, Objektiv+Brennweite, Z.B. Pancolar 1.8/50, sowie Blende 8, 1/125s) hinzufügen?

Where can I add the corresponding recording conditions (film material used, e.g. ORWO UT18, camera type, e.g. Practica VLC3, lens + focal length, e.g. Pancolar 1.8/50, and aperture 8, 1/125s) for recorded analogue images and slides?

Danke W.ewert (talk) 12:59, 7 September 2024 (UTC)[reply]

Schau dir mal Commons:Exif an - on-site geht das soweit ich weiß nicht, das musst Du zuhause an deinen Digitalisaten manuell machen, beispielsweise mit EXIFTool und EXIFToolGUI (ggf. nicht die aktuelle GUI-Version, sondern die 3.38, welche für mich intuitiver war und ist). Dann kannst Du alle gewünschten Daten eintragen, so wie ich es bei diesem Bild tat. Grüße, Grand-Duc (talk) 13:25, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Ah, danke für die schnelle Antwort,
hatte ich schon so befürchtet und wäre mein Plan B gewesen, danke auch für das Beispiel Coccinella, kann ich dann gut vergleichen.
Exiftool ist bereits installiert, allerdings nicht mit dieser GUI, die auf meinem OS nicht läuft :) W.ewert (talk) 14:30, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Eigentlich jede Fotoverwaltungs- und Bearbeitungssoftware hat auch eine Funktion zum bearbeiten der EXIF-Daten. Alternativ kannst du die Daten auch einfach in die Bildbeschreibung kopieren und zusätzlich als strukturierte Daten angeben. GPSLeo (talk) 15:03, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Du kannst auch ins Standard-Informations-Template sowas einfügen:
|Other fields = {{Information field|Filmtyp|ORWO UT18}}{{Information field|Kameratyp|Practica VLC3}}
Da noch Blende und Verschlusszeiten einzufügen, könnte allerdings den Rahmen sprengen. Stepro (talk) 15:25, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Danke auch noch für Plan A. W.ewert (talk) 16:02, 7 September 2024 (UTC)[reply]

Einstellungen bei Vector 2022

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In den Wikipedias gibt es oben ein Brillen-Symbol, bei dem man Schriftgröße, Breite und Helligkeit einstellen kann. Hier bei Commons ist es bei mir nicht vorhanden. Wo kann ich hier diese Einstellungen finden? Stepro (talk) 15:27, 7 September 2024 (UTC)[reply]

Du musst zusätzlich nach dem Umstellen auf Vector 2022 auch noch die Beta von Vector 2022 in den Beta-Einstellungen aktivieren. GPSLeo (talk) 18:04, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Ah, vielen Dank.
Neues Problem: bei der Diff-Ansicht ist die Schriftgößeneinstellung ausgegraut, mit dem Kommentar "Diese Seite verwendet immer eine kleine Schriftgröße". In Wikipedia nicht, da konnt ich von klein auf normal stellen. Mein Problem hier ist, dass ich die Diffs ohne Lupe kaum lesen kann.
Wieso ist die Einstellung hier nicht möglich, aber in WP schon? Stepro (talk) 19:13, 7 September 2024 (UTC)[reply]
Meine Vermutung wäre, dass diese Funktion schlicht (noch) nicht für Commons freigeschaltet ist. Gnom (talk) 07:00, 8 September 2024 (UTC)[reply]
Genau, für Commons braucht es noch viele Anpassungen. Bei der Wikimania hat das Entwicklungsteam gesagt, dass sie jetzt erst mal die Einführung auf Wikipedia und allen anderen Projekten abschließen und dort alle Fehler beheben. Danach beginnen sie dann mit den deutlich komplexeren speziellen Anpassungen für Commons. GPSLeo (talk) 07:49, 8 September 2024 (UTC)[reply]
Hmm, da ist es vielleicht doch keine so gute Idee, alle Projekte umzustellen. Ich bin auf deWP schon länger auf dem "neuen" Skin (der ist laut Name ja auch schon wieder 2 Jahre alt), und zufrieden. Nun wollte ich alle anderen auch so haben, damit alle gleich aussehen. Das muss ich für Commons dann wohl nochmal überdenken. Stepro (talk) 10:32, 8 September 2024 (UTC)[reply]
@Stepro Wenn ich das richtig sehe, wurde gestern Abend die Möglichkeit nun in allen Schwesterprojekten aktiviert. Raymond (talk) 08:47, 12 September 2024 (UTC)[reply]
Ah, danke. Die Einstellung ist jetzt möglich, funktioniert hier nur nicht auf den Diff-Text. Ich bleibe frohen Mutes. :-) Stepro (talk) 10:02, 12 September 2024 (UTC)[reply]

Irreführende Kategorien

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Guten Morgen! Rein zufällig bin ich über die Kategorie Category:Files by Peter Raap gestolpert. Ich hätte sie fast genutzt - bis ich gemerkt habe, dass es User-Kategorien sind. Die Namen sind irreführend, Peter Raap ist mitnichten Urheber diverser Skulpturen etc. Er sammelt in den Kategorien Dateien für eigene Zwecke. Was tun? Es sind etliche Kategorien. Mindestens umbenannt müssten sie werden mit "photographed by". Aber diese Art Kategorien sind meines Wissens nach nicht einmal gestattet, es sollten Galerieseiten sein. --XRay 💬 05:26, 10 September 2024 (UTC)[reply]

Irgendwie habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Gestolpert bin ich über das Bild File:Antikriegsdenkmal Bremerhaven.png und war verwundert über das Permissionticket und die Kategorien. Angenommen hatte ich, Peter Raap sei der Künstler (-> Category:Sculptures in Bremerhaven by Peter Raap). Die Angaben passten aber einfach nicht zu zusammen. (Der Künstler ist übrigens Waldemar Otto.) --XRay 💬 05:48, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Ich habe dem erwähnten Foto mal den FoP-Baustein hinzugefügt. Hätte der nicht gefehlt, wäre das Mißverständnis eher nicht aufgetreten. Peter Raap ist/war ein Heimatforscher, aus dessen Archiv viele Fotos übernommen wurden. --Túrelio (talk) 06:30, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Hm, idealerweise sollten wir auch im Feld "Urheber" zusätzlich zum Fotografen noch den Bildhauer angeben, oder? Gnom (talk) 07:05, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Ja, vor dem Problem stand ich auch schon. Meine Lösung siehe bspw. File:Absolute Orangerie 01.jpg. --Rosenzweig τ 07:32, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Sehr gut; ich habe es gerade entsprechend umgesetzt. Gnom (talk) 07:39, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Dafür haben wir doch eigentlich Template:Art photo, um Fotograf und Kunst-Urheber semantisch sauber zu trennen, z.B. hier: File:Amazone - Al Hansen - Kölnisches Stadtmuseum-5054.jpg Raymond (talk) 07:56, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Ich finde die Subcat Category:Jutland by Peter Raap strenggenommen auch falsch, da Jutland von ihm nicht erstellt wurde. Höchstens Fotos davon --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 10:54, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Dass "X photographed by"-Kategorien, nicht gestattet sind, wäre mir neu. Dafür haben wir doch sogar extra Photographs by photographer by topic (und unter Unterkats) MB-one (talk) 15:01, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Die Kategorien sollten mit {{Usercat}} gekennzeichnet sein und nicht Unterkategorien von thematischen Kategorien sein (z.B. Category:Bremerhaven by Peter Raap nicht von Category:Bremerhaven).
 ∞∞ Enhancing999 (talk) 15:12, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Eigentlich ist {{Usercat}} nur nötig wenn die Fotos von der Person selbst hochgeladen wurden, was hier nicht der Fall ist. Wenn die Fotos selbst hochgeladen wurden ist es auch nur solange nötig wie diese Person nicht relevant ist, was in der Regel über das Vorhandensein eines legitimen Wikidataeintrags festgestellt wird. In diesem Fall gibt es über die Person sogar zwei Wikipediaartikel. GPSLeo (talk) 17:43, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Gleiches gilt für die Einsortierung in reguläre Kategorien. Sobald die Person relevant ist können solche Kategorien auch in den regulären Kategoriebaum. GPSLeo (talk) 17:47, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Einige vertreten diese Meinung, bezieht sich wohl eher auf historische Fotografen. In beiden Fällen, sollten die Kategorien nicht enger sein als die thematischen, vgl. Category:Dismantling of Nordschleusenbrücke by Peter Raap in Category:Nordschleusenbrücke Bremerhaven.
 ∞∞ Enhancing999 (talk) 16:35, 11 September 2024 (UTC)[reply]
Hab dieses korrigiert und zu den Skulpturen eine Diskussion gestartet: Commons:Categories for discussion/2024/09/Category:Sculptures in Bremerhaven by Peter Raap.
 ∞∞ Enhancing999 (talk) 13:39, 14 September 2024 (UTC)[reply]
Die Alternative ist {{Source category}} falls es dazu kein Useraccount gibt.
 ∞∞ Enhancing999 (talk) 16:30, 11 September 2024 (UTC)[reply]
Im Grunde halte ich eine Benennung der Kategorien in Analogie zu Category:Photographs by Ansel Adams für sinnvoll. --XRay 💬 18:31, 10 September 2024 (UTC)[reply]
Ich halte den Ansatz bei Category:Photographs by Dennis G. Jarvis by country für sinnvoll.
 ∞∞ Enhancing999 (talk) 16:37, 11 September 2024 (UTC)[reply]

Foto einer Szene in einem Museum zeigt auch Kunstwerk: Hochladbar?

[edit]

Darf ich bitte meinen Thread zu diesem Thema reanimieren?

Ich habe festgestellt, dass die Commons-Kategorie Erwin Wurm Fotos enthält, die vermutlich urheberrechtlich geschützte Kunstwerke zeigen. Detto z.B. Maria Lassnigs Commons-Kategorie.

Im Thread erhielt ich bezüglich Fotos von Kunstwerken die Auskunft "das geht leider ohne eine Freigabe des Künstlers nicht."

Ich bin mir zwar nicht sicher, vermute aber, dass nicht alle Fotos von Kunstwerken in den genannten Kategorien mit Freigabe der Künstler:in hochgeladen wurden.

Wie wird damit umgegangen? Gerne hätte ich eine hilfreiche Auskunft, die meine Mitarbeit in Commons solide umrahmt. Robert Wetzlmayr (talk) 08:54, 11 September 2024 (UTC)[reply]

Also ich habe mir manche Dateien angeguckt. Alle Werke sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Um hier Dateien hochzuladen, muss eine Erlaubnis (nach dem Tod der Künstlerin durch die Erben) vorliegen (trifft auf einige Dateien zu), oder von einer rechtlichen Ausnahme Gebrauch gemacht werden (Panoramafreiheit; trifft auch teilweise zu). Theoretisch können auch authorisierte Nutzer Dateien mit Erlaubnis beitragen (diese Verifikation sollte auf der Nutzerseite oder in seiner/ihrer Diskussionsseite vorliegen). Falls eine Erlaubnis oder ein Anzeichen einer gesetzlichen Ausnahme nicht vorliegen, kann ein Löschantrag gestellt werden, in dem der Verbleib der betroffenen Dateien besprochen wird. --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 09:42, 11 September 2024 (UTC)[reply]
Wie @PantheraLeo1359531 schon geschrieben hat: Bei Kunstwerken, die im Freien aufgenommen wurden, greift die Panoramafreiheit, dahaben wir es einfach. Bei Fotos aus Museen brauchen wir, sofern die Künstler noch nicht 70 Jahre lang tot sind, eine Genehmigung von ihnen oder von ihren Erben. Beantwortet das deine Frage? Gnom (talk) 09:52, 11 September 2024 (UTC)[reply]
In Österreich gilt die Panoramafreiheit auch in Innenräumen. Ralf Roletschek 11:11, 11 September 2024 (UTC)[reply]
Das kann man so allgemein nicht sagen, siehe Commons:Copyright_rules_by_territory/Austria#Freedom_of_panorama. Insbesondere ist es auch in Österreich nicht möglich, auf der Grundlage der Panoramafreiheit Kunstwerke zeitgenössischer Künstler in Museen zu fotografieren. Gnom (talk) 11:33, 11 September 2024 (UTC)[reply]
Nein. Bzw. nur für Teile von öffentlichen Gebäuden, für die gilt auch von innen die Panoramafreiheit. Also Säulen, Türen, Fenster (auch Fenster mit Glasmalereien) usw. Aber nicht für Gemälde, die an der Wand hängen, oder Statuen, die in öffentlichen Innenräumen stehen. --Rosenzweig τ 11:35, 11 September 2024 (UTC)[reply]

Danke @all, jetzt ist wieder alles klar! Robert Wetzlmayr (talk) 12:48, 11 September 2024 (UTC)[reply]

Reicht das für eine Erlaubnis?

[edit]

Hi!

Ich würde gerne ein Unternehmen um die Lizenzfreigabe von 3 Pressefotos zum Thema "Galliumnitird-Wafern" bitten. Reicht es, wenn ich per Mail um eine Freigabe von konkret den 3 Fotos über die CC BY-SA-4.0-Lizenz bitte inkl. einer kleinen schriftlichen Erklärung der Firma, und die dann an das OTRS-Team weiterleite?

Das sollte ja als Nachweis reichen, da die notwendigen Infos vorhanden sind. Ich will bisschen von dem Senden eines größeren vordefinierten Textes abweichen, da das Leute eher abschrecken könnte. Danke! --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 06:14, 13 September 2024 (UTC)[reply]

Nicht ganz. Die Genehmigungserklärung sollte von der Firma direkt an OTRS gesandt werden. Wobei der vordefinierte Text (Commons:E-Mail-Vorlagen#Einverständniserklärung (Rechte-Inhaber)) ja auch nicht so furchtbar lang ist. --Túrelio (talk) 06:38, 13 September 2024 (UTC)[reply]
Ok danke --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 07:31, 13 September 2024 (UTC)[reply]
Bitte auch explizit einfordern, dass die Bilder unter einen CC-BY-SA-4.0-Lizenz veröffentlicht werden dürfen. -- Msb (talk) 20:42, 13 September 2024 (UTC)[reply]
Jap, da werde ich nächste Woche weiter dranbleiben :) --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 09:13, 14 September 2024 (UTC)[reply]

Pressefotos und Militärgebiet

[edit]

Nach der Festnahme eines syrischen Flüchtlings in Hof gab es viele mehr oder weniger professionelle Fotos von der Kasernenanlage, die ja eigenlich Militärgebiet ist und das Fotografieren daher heikel ist. Haben die Pressevertreter einfach die Erlaubnis bekommen, oder gelten für Presseleute wieder Sonderregeln? --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 09:16, 14 September 2024 (UTC)[reply]

Wird durch ein solches Bild "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe gefährdet"? Ich denke nicht. Hier am Sennerand sind auch an manchen Einrichtungen Hinweise auf Fotoverbot, allerdings gibt es auf Tim-Online schön detaillierte Luftbilder (unter freier Lizenz), sodass das ganze eh sinnlos erscheint, wenn man nicht gerade Waffen/Personen ablichtet. Magnus (talk) 09:27, 14 September 2024 (UTC)[reply]
Wir erinnern uns noch dunkel an die Zeiten des kalten Krieges, in denen man Luftbilder vor der Veröffentlichung vom Regierungspräsidium genehmigen lassen musste. Im Zeitalter von Google Earth und multinationaler Satellitenaufklärung hat das seine Bedeutung verloren. Dinge, die man die Welt nicht wissen lassen will, darf man nicht mehr auf den Kasernenhof stellen. Das Foto der Zeitung ist von außerhalb der Kaserne aufgenommen, fällt demnach unter die Panoramafrteiheit. Vor ein paar Monaten war in der Panzerkaserne Böblingen der Tag der offenen Tür. Ich hätte gerne ein paar Bilder innerhalb der Kaserne gemacht, von den Gebäuden. Habe auch brav gefragt, aber der Wunsch wurde kategorisch abgelehnt. Das Fotografierverbot ist außen angebracht, also gibts nur Bilder von außerhalb des Zauns. Die Kaserne untersteht außerdem dem US-Militär, die nehmen sich weitreichende Rechte, da sind die deutschen Gesetze nicht anzuwenden.--Giftzwerg 88 (talk) 10:57, 14 September 2024 (UTC)[reply]
Da es in diesem Thread offenbar nicht um Urheberrechte geht, hilft es auch nicht weiter, sich auf die Panoramafreiheit zu berufen. --A.Savin 10:36, 17 September 2024 (UTC)[reply]
ja, so ein ähnliches Thema hatten wir hier schon mal. Es ist irgendwie schon irritierend, da, wie richtig erwähnt wurde, "die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder die Schlagkraft der Truppe nicht gefährdet" wird, aber dann irgendwie doch hier und da Aufnahmen irgendwie nicht erlaubt sind. Wir haben in der Nähe den Abhörturm, und da ist wohl ein "Aufnahmen verboten"-Schild am Straßenrand angebracht, aber man sieht halt nur den Turm. Ich habe schon länger überlegt, inwieweit man die Oberfrankenkaserne von der Straße aus mit Weitwinkelobjektiv ablichtet, aber aufgrund der unklaren rechtlichen Lage erstmal die Finger davon gelassen. Aber klar, unabhängig davon, was erlaubt ist und was nicht, sollten die Streitkräfte auch Geheim geheim lassen, und sich nicht auf Regeln für Dritte verlassen --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 12:55, 16 September 2024 (UTC)[reply]
(Eine Nachfrage bei der Bundeswehr blieb, wie heutzutage üblich, unbeantwortet) --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 13:00, 16 September 2024 (UTC)[reply]
Dieses Fotografierverbot hält sich genauso hartnäckig wie das Verbot von Luftbildern. In der Wirklichkeit waren Fotos ab den 80er Jahren für Geheimdienste beider Seiten kaum noch interessant, es gab nichts, was man nicht ohnehin wußte. Als nicht sonderlich braver oder linientreuer Bürger bin ich im Grundwehrdienst mit der Spiegelreflex der Kommandantur durch die Kaserne gelaufen. Man sah das Anfang der 80er schon pragmatisch. Da ist jemand, der im Zivilleben für die Zeitung fotografiert... Dann kann er hier fürs Soldatenmagazin fotografieren. Es gibt das Hausrecht, womit jedermann ein Fotoverbot aussprechen kann, dazu müssen keine Gründe vorliegen. Und das geschieht auch immer öfter, allerdings aus anderen Gründen. Ralf Roletschek 13:56, 19 September 2024 (UTC)[reply]

Was soll der Mist?

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Wieso hat Yann es nicht nötig, seine Löschungen zu begründen?

Wieso gab es keine Löschdiskussion? Historiograf (talk) 14:23, 16 September 2024 (UTC)[reply]

Ping Yann --Lukas Beck (talk) 14:55, 16 September 2024 (UTC)[reply]
Sorry, I don't speak German. HathiTrust website design is not free, only some of the content is free. Yann (talk) 15:11, 16 September 2024 (UTC)[reply]
Mist ist eigentlich immer nur dein Verhalten. Magnus (talk) 16:14, 16 September 2024 (UTC)[reply]
Die Löschbegründung war im Bearbeitungskommentar enthalten "©2024 HathiTrust". --Túrelio (talk) 20:05, 16 September 2024 (UTC)[reply]
Wenn ich eine Anmerkung machen darf, ohne jemandem zu nahe treten zu wollen: Mit Bedauern sehe ich - wie leider auch an anderen Stellen -, dass der abwertende Sprachduktus, der zu oft in der deutschsprachigen Wikipedia zu finden ist, möglicherweise auch hier Einzug hält. Ich muss zugeben, dass ich lange überlegt habe, ob ich überhaupt etwas dazu schreibe, aber ich lese auch in wenigen sozialen Medien und empfinde den Umgang miteinander mittlerweile insbesondere dort als sehr fragwürdig und hoffe, dass er hier fern bleibt. Danke! --XRay 💬 09:48, 17 September 2024 (UTC)[reply]
Vielen Dank für diese Bemerkung, die ich voll und ganz unterstütze! Man kann eine sachliche Kritik anbringen, ohne auf die Personen zu schiessen. Es hätte im vorliegenden Fall gereicht, zu fragen, wie die Löschung zu begründen sei. Gürbetaler (talk) 09:56, 17 September 2024 (UTC)[reply]
Ja, es fühlt sich an, als würde es merklich schlimmer im Umgang, und angespannter, leider --PantheraLeo1359531 😺 (talk) 14:34, 17 September 2024 (UTC)[reply]
Auslöser waren da wohl Commons:Village pump/Copyright/Archive/2024/09#HathiTrust logo und Commons:Deletion requests/HathiTrust logo. --Rosenzweig τ 16:16, 18 September 2024 (UTC)[reply]

Vorlagenfehler

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In den Kategorieseiten Category:2024 in sports in Germany usw. ist "[[Category:2024 in sports by country]]" (je nach Jahreszahl) als Plaintext zu sehen. Der Fehler liegt wohl in der Vorlage {{Sportsyear-Germany}}. Ich sehe ihn nicht, kann jemand helfen? Stepro (talk) 13:40, 18 September 2024 (UTC)[reply]

Das war leicht zu reparieren. Aber was jetzt zu machen ist mit der inzwischen wohl hundertfach vervielfältigten sprachlichen Stilblüte wie in Category:2024 sports in Europe (wo es eigtl. heißen sollte "2024 in sports in Europe"), und vor allem wer das alles bereinigen soll, das steht schon auf ganz anderem Blatt. Vielleicht ja XRay per seinem Bot? --A.Savin 14:58, 18 September 2024 (UTC)[reply]
Was wäre denn zu machen? Vielleicht kann ich das machen, motiviert bin ich allerdings und ehrlicherweise weniger. (So spontan sehe ich auch nicht, was zu tun ist. Das wäre eine Voraussetzung ...) --XRay 💬 15:12, 18 September 2024 (UTC)[reply]
Ich frag mich halt nur, wie lässt sich denn "2024 sports in Europe" oder "1996 sports in Africa" deiner Ansicht nach übersetzen. Aber okay, bin was Sport angeht nicht vom Fach und vielleicht gibt's ja tatsächlich Sportarten, die nur 2024 "vorgekommen" sind, ähnlich wie Flutkatastrophen oder Parlamentswahlen. --A.Savin 18:02, 18 September 2024 (UTC)[reply]
Ah, danke. Ich verstehe das Problem mit der Pipe zwar nicht, aber Hauptsache es ist gelöst.
Generell: Ich finde diese mehrfach ineinander verschachtelten Kategorien völlig undurchsichtig. Und dann heißen sie auch noch auf Commons anders als in den WP-Projekten und wieder anders als die Wikidata-Objekte. Inhaltlich habe ich da längst aufgegeben, und lege nur die neuen Kategorien an, wenn ich sie brauche, in dem ich die aus dem Vorjahr bzw. der Vorsaison kopiere und lediglich die Jahreszahlen ändere. In dem Fall hier sind dabei immer wieder neue Kategorien aufgetaucht, die ich auch noch anlegen musste. Aber das kenne ich zur Genüge, man will einfach nur eine Kategorie anlegen, und hat am Ende ca. 10 angelegt, die dann teilweise auch noch mit WD-Objekten zu verknüpfen sind. So kann man den Tag auch rumbringen. Stepro (talk) 15:26, 18 September 2024 (UTC)[reply]

Logo_NCWiki.png

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Ich habe hier bereits im englischen Diskussionsteil nach Hilfe gesucht, habe aber erst jetzt gesehen, dass es auch eine deutschsprachige Seite gibt. Kann mir jemand helfen mit der Lizenz. Wie ist es bei solchen Logos, wie dem von NCWiki, brauche ich hierfür eine spezielle Lizenz oder reicht es die Vorlage Trademarked einzufügen. Ich wurde auf COM:TOO-US verwiesen. Meiner Meinung nach gehört das Logo zu den Logos below threshold of originality. Macht es mehr Sinn das Logo im deutschsprachigen Wiki hochzuladen? Kann mir jemand vielleicht auch die Apache Lizenz erklären. Kroeppi (talk) 06:54, 20 September 2024 (UTC)[reply]

Wurde gelöst Kroeppi (talk) 08:29, 20 September 2024 (UTC)[reply]

Euer Wiki wird bald im nur-lesbaren Modus sein

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Trizek_(WMF), 09:36, 20 September 2024 (UTC)[reply]