User talk:Brian clontarf

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Welcome to Wikimedia Commons, Brian clontarf!

-- Wikimedia Commons Welcome (talk) 20:09, 23 May 2016 (UTC)[reply]


Notification about possible deletion

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Some contents have been listed at Commons:Deletion requests so that the community can discuss whether they should be kept or not. We would appreciate it if you could go to voice your opinion about this at their entry.

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Ich mag das Museum und finde es auch sehr gut, wenn du hier den Artikel bebilderst, aber beim Hochladen fremder Bilder müssen nun mal gewisse Formalitäten eingehalten werden. Das lässt sich aber noch nachholen - wenn das geschieht, wäre zumindest dieser Löschgrund entfallen. Ob von der Ausstellung selbst überhaupt Bilder hier hochgeladen werden dürfen (auch Ausstellungen können urheberrechtlich geschützt sein, nicht nur die Fotos davon) mögen Fachleute für Urheberrecht beurteilen. HH58 (talk) 20:38, 13 October 2023 (UTC)[reply]

Es geht ja nicht ums "Mögen". Ich habe von Dr. Tobias Schönauer, dem stellvertretenden Direktor des Museums die Bilder an denen das Museum die Bildrechte hat erhalten, ums sie bei Wikipedia gegen die völlig veralteten Fotos auszutauschen. Daher habe ich auch immer geschrieben, dass die Rechte beim Armeemuseum selbst liegen. Da das Armeemuseum auch die Ausstellung konzipiert und daran die Rechte hat, gibt es diesbezüglich keine Probleme. Welche Informationen fehlen denn noch? Brian clontarf (talk) 21:48, 13 October 2023 (UTC)[reply]
Das glaube ich dir ja sogar alles. Trotzdem müssen gewisse Formalitäten eingehalten werden. Einfach zu behaupten "der Urheber hat es mir erlaubt" reicht nicht. Das könnte erstens gelogen sein (was ich in diesem Falle nicht glaube) und zweitens könnte der Urheber sich über die rechtlichen Konsequenzen im Unklaren sein (z.B. kann jetzt jeder die Fotos - auch zu kommerziellen Zwecken - frei verwenden, solange er nur den Urheber nennt und auch das Ergebnis wieder unter die CC-Lizenz stellt). Urheber ist bei Fotos übrigens in der Regel immer der Fotograf bzw. die Fotografin, auch wenn er/sie für eine Firma oder ein Museum arbeitet. Daher kann dir der Direktor das Einstellen auf Wikimedia Commons nur dann einfach erlauben, wenn er die Bilder selbst gemacht hat. Ich empfehle folgendes Vorgehen: Jeder der Fotografen (ich glaube, es waren zwei verschiedene) sollte von dieser Seite: https://commons.wikimedia.org/wiki/Commons:E-Mail-Vorlagen den Abschnitt "Einverständniserklärung (Rechte-Inhaber)" in eine E-Mail kopieren, ausfüllen (u.a. mit Link auf die betreffenden Bilder) und an permissions@wikimedia.org schicken. Am besten von einer "offiziellen" E-Mail-Adresse aus, die Rückschlüsse auf den Absender zulässt (also nicht z.B. Adressen wie z.B. hasilein@xy.de). Was das Zeigen der Inneneinrichtungen angeht: Ich bin jetzt kein Fachmann für Urheberrecht, aber da die Gestaltung der Ausstellung sicher eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht, dürfte hier das Gleiche gelten. Urheber sind nicht (unbedingt) der Museumsdirektor oder sein Stellvertreter, sondern diejenige Personen, die die Ausstellung wirklich gestaltet haben. Inwieweit sich das bei Museen darauf auswirkt, ob Fotos hier eingestellt werden dürfen, müsste jemand beurteilen, der sich mit dieser speziellen Thematik besser auskennt. Bei dem Bild des Eingangs spielt dieser Punkt keine Rolle, das fällt unter die so genannte Panoramafreiheit. --HH58 (talk) 07:34, 14 October 2023 (UTC)[reply]
Vielen Dank für die Informationen und Hinweise. Ich habe es an die Museumsleitung weitergegeben und hoffe baldmöglichst eine Antwort zu haben. Brian clontarf (talk) 19:57, 14 October 2023 (UTC)[reply]
Ich habe die Frage bezüglich der Ausstellungsgestaltung hier mal zur Diskussion gestellt, vielleicht ergibt sich da ja was Erhellendes. Ach ja, nur der Vollständigkeit halber: Dass das Bild File:Bayerisches Armeemuseum Gemälde deJonge.jpg keinen Löschantrag bekommen hat liegt daran, dass der Maler schon sehr lange tot ist (das Urheberrecht am Gemälde selbst also schon abgelaufen ist) und das Foto als reine Reproduktion eines zweidimensionalen Werkes keine ausreichende eigenständige Schöpfungshöhe aufweist (bei Fotos von Statuen sähe das schon wieder anders aus). --HH58 (talk) 06:32, 15 October 2023 (UTC)[reply]
Die meisten, die sich dort zu Wort gemeldet haben, sind der Auffassung, dass die Gestaltung der Ausstellung als solche nicht unter das Urheberrecht fällt. Dann können wir das wohl erst mal vergessen (außerdem gilt hier sowieso "wo kein Kläger, da kein Richter"). Und wie das mit dem Urheberrecht an den Fotos zu handhaben ist, habe ich ja schon geschrieben. Das wird schon :-) --HH58 (talk) 10:59, 16 October 2023 (UTC)[reply]