Commons:Administratoren/Entzug

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Aktivität

Die Umsetzung dieser Richtlinie erfolgt über Commons:Administratoren/Abschnitt „Inaktivität“.

In Anlehnung an die Richtlinie zum Umgang mit inaktiven Administratoren auf Meta, werden inaktiven Adminstratoren auf Commons (betrifft auch Bürokraten und Checkuser) die erweiterten Rechte entzogen. Ein „inaktiver Administrator“ ist ein Administrator, der weniger als fünf administrative Handlungen auf Commons in den vergangenen sechs Monaten durchgeführt hat. Eine „administrative Handlung“ ist dabei eine solche Handlung, die erweiterte Rechte erfordert und als solche protokolliert wird. Dieses Werkzeug kann zur Überprüfung genutzt werden.

Wenn ein Administrator auf dem Commons:Administrators' noticeboard mitteilt, dass er für eine eine gewisse Dauer inaktiv ist und dabei ein ungefähres Datum angibt, an dem er seine Arbeit als Administrator wieder aufnehmen will, so werden ihm seine Rechte aufgrund von Inaktivität nicht entzogen. Sollte er zwei Monate nach dem angegebenen Datum noch inaktiv sein, so gilt die oben beschriebene Richtlinie.

Entzug der Adminrechte aufgrund von Inaktivität

  1. Eine Notiz, die diese Richtlinie verlinkt und auf den möglichen Verlust der Adminrechte aufmerksam macht, wird auf der Diskussionsseite des inaktiven Administrators hinterlassen. Desweiteren sollte eine E-Mail versandt werden. Der Hinweis sollte dabei in einer Sprache erfolgen, von der angenommen werden kann, dass sie vom betroffenen Administrator verstanden wird.
  2. Reagiert der Administrator nicht innerhalb von 30 Tagen auf die Aufforderung, seine Rechte zu behalten, werden ihm die Rechte entzogen.
  3. Reagiert der Administrator entsprechend, führt aber innerhalb der folgenden sechs Monate keine fünf administrativen Handlungen durch, so werden ihm seine erweiterten Rechte ohne erneute Benachrichtigung entzogen.

Administratoren, die ihre erweiterten Rechte aufgrund von Inaktivität verloren haben, können sich erneut um das Amt als Administrator bewerben.

Entzug der Adminrechte aufgrund von Missbrauch

In dem seltenen Fall, dass die Community das Gefühl hat, dass ein Administrator gegen die Richtlinien verstößt und routinemäßig seinen Status missbraucht, kann sie die Aufhebung der Administratorrechte anstreben. Bitte beachte, dass dieses Verfahren nur für schwerwiegende Vergehen angewendet werden sollte, bei denen ein gewisser Konsens für eine Entfernung der Administratorrechte zu bestehen scheint; für individuelle Beschwerden verwende bitte Commons:Administrators' noticeboard/User problems. Anträge auf Amtsenthebung, die eröffnet werden, ohne dass vorher eine Diskussion stattgefunden hat, die zu einem absehbaren Konsens für die Absetzung führt, können von einem Bürokraten als unzulässig geschlossen werden. Vorhergehende Fälle können eine gewisse Orientierungshilfe bieten.

Obwohl es sich bei dem Verfahren nicht um eine Abstimmung handelt, gelten nicht die normalen Standards für die Konsensfindung in einem RfA. Stattdessen sollte eine „Mehrheitsentscheidung“ erreicht werden, wobei jeder Konsens über eine Herabstufung von mehr als etwa 50 % ausreicht, um den Administrator die Rechte zu entziehen.

Entzug der Rechte

Wenn ein Administrator im Rahmen dieser Richtline die Rechte verliert, sollte dies durch einen Antrag an einen Bürokraten am Bureaucrats' noticeboard erfolgen. Wenn der Administrator zusätzliche erweiterte Rechte (Bürokrat, Checkuser, Oversight) besitzt, werden diese ebenfalls entfernt, was durch einen Antrag an einen Steward auf Meta erfolgen sollte (lokale Bürokraten haben selbst nicht die Befugnis, die Rechte eines anderen Benutzers (Bürokrat, Checkuser, Oversight) zu entfernen). Der vormalige Admin wird über eine Nachricht auf seiner Diskussionsseite darüber informiert.

Siehe auch